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Schwangerenvorsorge: Gut für sich sorgen

Dazu gehört auch die Wahl einer Hebammenbegleitung, die Ihnen Orientierung und Sicherheit gibt. Ich bin dafür ausgebildet den gesunden und natürlichen Verlauf der Schwangerschaft zu begleiten. Deshalb können Sie Ihre Vorsorge, mit Ausstellen des Mutterpasses, von Anfang an bei mir wahrnehmen.

Es gibt drei Formen der Vorsorge die von den Kassen übernommen werden.

  • Die Schwangerenvorsorge bei der Frauenärztin oder dem Frauenarzt ist bei uns die bekannteste Form der Vorsorge.
  • Weniger bekannt ist es, dass auch Hebammen ausgebildet und berechtigt sind ausschließlich Schwangerenvorsorge durchzuführen. Hebammen führen, abgesehen vom Ultraschall, alle üblichen und von Ihnen gewünschten Untersuchungen durch. Entweder bei Ihnen zu Hause in gewohnter Umgebung oder in einer Hebammenpraxis . Wenn Sie einen Ultraschall wünschen oder dies medizinisch notwendig erscheint, überweisen wir Sie zu einer Arztpraxis oder in die Klinik.
  • Selbstverständlich können Sie Vorsorgen auch im Wechsel mit mir und einer Ärztin / Arzt wahrnehmen.

Die Vorsorge bei mir beinhaltet (außer Ultraschall)

  • die Feststellung der Schwangerschaft
  • das Beantragen und Ausfüllen des Mutterpasses
  • Routineuntersuchungen wie Blutdruck messen, Urin und Blutuntersuchungen, hören der kindlichen Herztöne, Überprüfung des kindlichen Wachstums, vaginale Untersuchungen und Abstriche falls es erforderlich ist oder gewünscht wird.
  • das Ausstellen von Bescheinigungen für den Arbeitgeber und die Krankenkasse.
  • individuelle Beratung und Begleitung zu all Ihren Fragen und Wünschen rund um die Schwangerschaft und Geburt oder Wochenbettzeit, auch über Pränataldiagnostik und vieles mehr.

Ihr Recht auf Schwangerenvorsorge

  • Jede gesetzlich versicherte Schwangere hat Anspruch auf Vorsorge- untersuchungen durch Hebammen und Ärzte/Ärztinnen. So will es der Gesetzgeber (§ 24 d Satz 1SGB V).
  • Sie haben das Recht zu wählen, ob Sie die Schwangerenvorsorge im Wechsel von Hebamme und Arzt/Ärztin oder alleinig bei einer der Berufsgruppen durchführen lassen möchten.
  • Jede Berufsgruppe ist für ihre Leistungen selbst verantwortlich. Sie haftet also nicht für die Vorsorgeuntersuchung der anderen Be- rufsgruppe.
  • Der Mutterpass gehört Ihnen. Er kann entweder vom Arzt/von der Ärztin oder von der Hebamme ausgestellt werden. Jede Berufsgruppe trägt die Vorsorgeuntersuchungen, die sie durchführt, dort ein. Die Hebamme rechnet die Schwangerenvorsorge direkt mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ab.
  • Sind Sie privat versichert, rechnet die Hebamme die Schwangerenvorsorge direkt mit Ihnen ab. Es ist notwendig, dass Sie sich bei Ihrer Versicherung erkundigen, in welchem Umfang Hebammenleistungen übernommen werden.
  • Die Hebamme kann auch dann Schwangerenvorsorge mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse abrechnen, wenn im Quartal schon eine ärztliche Vorsorgeuntersuchung stattgefunden hat.
  • Inhalt und Häufigkeit der Vorsorgeuntersuchungen durch die Hebamme orientieren sich an den Mutterschaftsrichtlinien.
  • Bei Schwangerschaftsbeschwerden können Sie bei der Hebamme zusätzlich Hilfeleistungen in Anspruch nehmen. Diese werden ebenfalls von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt.
  • Wurde bei Ihnen eine Risikoschwangerschaft festgestellt, haben Sie trotzdem weiter das Anrecht auf Vorsorgeuntersuchungen und Hilfeleistung durch die Hebamme.
Herausgegeben vom Ressort Freiberufliche Hebammen im Deutschen Hebammenverband e.V.